:: Rauchmelderpflicht In RLP

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Nachrüstpflicht am 12.07.2012 abgelaufen!

Rheinland-Pfalz hatte als erstes deutsches Bundesland ein Gesetz zum Einbau von Rauchmeldern in Neu- und Bestandsbauten eingeführt.

Für Bestandsbauten galt noch eine Übergangsfrist, die jetzt am 12. Juli 2012 ausläuft. Nach diesem Datum müssen alle Wohnungen in Rheinland-Pfalz mit Rauchmeldern ausgerüstet sein. Die Landesbauordnung (§ 44 Absatz 8) schreibt die Nachrüstpflicht in Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren, die als Rettungswege dienen, vor.



Vermieter haften im Schadensfall gegenüber Ihren Mietern, falls sie Rauchwarnmelder in den Wohnungen nicht gemäß Norm (EN 14604) installieren bzw. nicht fachgemäß regelmäßig überprüfen lassen (DIN 14676).  

 


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